Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 29.10.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen, die von Voikow Sky, Inhaber Andreas Voikowsky, mit Sitz in Hamburg (im Folgenden "Anbieter"), als Einzelunternehmer nach dem deutschen Handels- und Steuerrecht mit Kunden abgeschlossen werden. Der Anbieter erbringt Drohnen-Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Luftbildvermessung, Baufortschrittsdokumentation, Immobilienfotografie sowie Infrastrukturinspektionen, vorrangig in Norddeutschland.
Diese AGB gelten für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie – wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen – auch für Verbraucher (§ 13 BGB), wobei gegebenenfalls abweichende Verbraucherrechte entsprechend Anwendung finden. Sofern abweichende individuelle Vereinbarungen bestehen, gehen diese aus den AGB hervor.
Die Geltung dieser AGB wird mit Abschluss eines Vertrags oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung anerkannt.
2. Vertragsgegenstand: Art und Umfang der Leistungen
Der Anbieter bietet folgende Dienstleistungen an:
Luftbildvermessung (u.a. Erstellung von Orthofotos, Punktwolken, 3D-Modelle)
Baufortschrittsdokumentation (regelmäßige Befliegungen, visuelle Berichte und Datensätze)
Immobilienfotografie (Foto, Video)
Infrastrukturinspektionen (z.B. Industrieanlagen, Dächer, Photovoltaik)
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem individuell mit dem Kunden vereinbarten Vertrag bzw. dem nach Angebotsannahme übermittelten Leistungsangebot. Ergänzende Informationen zu den spezifischen Leistungsmerkmalen werden in Einzelverträgen, Leistungsbeschreibungen oder individuellen Vereinbarungen geregelt.
Sofern nicht ausdrücklich als Dienstvertrag (§ 611 BGB) bezeichnet, handelt es sich bei wesentlichen Leistungsteilen wie Vermessungen, fotografischen Dokumentationen und Berichterstellungen regelmäßig um Werkverträge im Sinne des § 631 BGB, da der Eintritt eines bestimmten Arbeitsergebnisses (z.B. ein abnahmefähiges Bilddatenpaket) geschuldet wird.
3. Zustandekommen und Ablauf des Vertrages
3.1. Angebotsprozess
Der Anbieter erstellt auf Anfrage des Kunden ein verbindliches Angebot, das per E-Mail oder schriftlich oder nach mündlicher Vereinbarung übermittelt wird. Dieses Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, für 14 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail, Textform oder durch konkludentes Verhalten (z.B. Beauftragung, Übermittlung benötigter Informationen) zustande.
3.2. Leistungsbeginn und Mitwirkungspflichten
Der Anbieter ist auf die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden angewiesen. Diese Mitwirkung umfasst insbesondere:
Überlassung aller für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen
Einholen und Vorlage etwaig erforderlicher privatrechtlicher, urheberrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Genehmigungen sowie der Zustimmung von betroffenen Grundstücks- und Hauseigentümern
Sicherstellung des Zugangs zu relevanten Grundstücken
Anwesenheit eines beauftragten Ansprechpartners am Tag des Einsatzes
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den Auftrag zurückzustellen. Entstehende Verzögerungen und Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Kunden.
4. Genehmigungen, behördliche Auflagen, Flugfreigaben
Drohneneinsätze dürfen ausschließlich unter strikter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften erfolgen. Dazu zählen insbesondere:
Beachtung der EU-Drohnenverordnung (VO (EU) 2019/947, 2019/945), LuftVO, BGB, BDSG, DSGVO
Einhaltung von Flugbeschränkungen, Flugverbotszonen (z.B. in Flughafennähe, über Menschenansammlungen, an Infrastruktur, in Naturschutzgebieten) gemäß DIPUL Hamburg und DFS
Der Anbieter holt, soweit möglich, alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen spezifischen Flugerlaubnisse, (Aufstiegs-)Genehmigungen oder Flugverkehrskontrollfreigaben eigenständig oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden rechtzeitig ein. Die jeweilige Erteilung liegt jedoch im Ermessen der zuständigen Behörde; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Verzögerungen oder Absagen durch behördliche Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen begründen kein Verschulden des Anbieters.
Kosten für behördliche Genehmigungen werden nach Aufwand berechnet und können dem Kunden gesondert berechnet werden, sofern dies im Angebot oder Vertrag festgelegt ist.
5. Leistungszeitraum, Durchführung, wetterbedingte Einschränkungen
Drohnenflüge finden ausschließlich bei geeigneter Wetterlage und unter Beachtung aller flugbetriebsrelevanten Faktoren (z.B. Sichtweite, Wind, Niederschlag, Wetterwarnungen) statt.
Tritt eine wetterbedingte oder sicherheitsrelevante Störung ein, ist der Anbieter berechtigt, den Drohnenflug zu verschieben oder abzubrechen. Dies gilt auch bei kurzfristigen Flugbeschränkungen, höherer Gewalt oder technischen Problemen. In diesen Fällen wird mit dem Kunden ein Ersatztermin abgestimmt. Ein Anspruch auf Schadensersatz für wetterbedingte Verzögerungen oder behördliche Flugverbote ist ausgeschlossen. Im Fall der ersatzlosen Unmöglichkeit werden gegebenenfalls bereits erhaltene Zahlungen erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt die rechtzeitige Genehmigung durch die Behörden voraus. Verzögerungen durch Dritte, Behörden oder höhere Gewalt gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
6.1. Preise
Sämtliche Preise gelten in Euro. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
6.2. Zahlung und Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Rechnungserhalt binnen 14 Tagen ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Der Anbieter behält sich vor, bei umfangreichen Projekten Abschlagszahlungen oder eine Anzahlung für Aufträge zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Nach Mahnung kann der Anbieter Verzugszinsen berechnen und die Leistungserbringung einstellen, bis der Zahlungseingang erfolgt ist.
7. Abnahme, Übergabe, Gewährleistung
7.1. Abnahme
Nach Abschluss des Auftrages werden die erstellten Daten und Ergebnisse dem Kunden digital (bevorzugt als Downloadlink) oder auf Datenträger zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, das Werk binnen 7 Tagen ab Bereitstellung auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen und die Abnahme schriftlich zu erklären oder etwaige Mängel zu konkretisieren. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gilt die Abnahme als erfolgt.
7.2. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB). Ein etwaiger Mangel wird, sofern rechtzeitig angezeigt, binnen angemessener Frist nachgebessert; weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern ein unerheblicher Mangel vorliegt. Eine Garantie über die Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse für einen bestimmten Zweck wird ausdrücklich nicht übernommen.
8. Haftung, Versicherung und Haftungsausschluss
8.1. Gesetzliche Haftung und Umfang der Haftpflichtversicherung
Der Anbieter betreibt den Drohneneinsatz in Übereinstimmung mit den geltenden luftrechtlichen Vorschriften und ist im Besitz einer gültigen gewerblichen Drohnenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mindestens 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden).
8.2. Haftungsumfang des Anbieters
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und dies begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für Schäden, die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Mitwirkung und Angaben des Kunden oder Dritter entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Verzögerung, wetterbedingte Absagen, den Entzug oder die Versagung behördlicher Genehmigungen oder höhere Gewalt entstehen.
Der Kunde trägt allein das Risiko bei unsachgemäßer Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe des durch den Anbieter gelieferten Bildmaterials.
8.3. Haftungsausschlüsse
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden haftet der Anbieter nicht. Im Falle von Drohnenflugverboten, z. B. durch kurzfristige Flugverbotszonen, Naturereignisse oder behördliche Maßnahmen, ist der Anbieter nicht haftbar und der Honoraranspruch bleibt für bis dato erbrachte Leistungen bestehen.
9. Rechte an Daten, Bildmaterial und Nutzungsrechte
9.1. Eigentumsvorbehalt und Übertragung von Nutzungsrechten
Das Nutzungsrecht an den für den Kunden erstellten Bilddateien, Aufnahmen, Berichten und sonstigen Arbeitsergebnissen geht mit vollständiger und fristgerechter Zahlung auf den Kunden über, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
9.2. Umfang des Nutzungsrechts
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht zur internen und externen Nutzung im vereinbarten Rahmen (z.B. Veröffentlichung in eigenen Medien, Print, Social Media, Marketing etc.). Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke, insbesondere für kommerzielle Weiterverwendung, Verkauf oder Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte, ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet.
Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Anbieter. Bei Beabsichtigung der ausschließlichen und umfassenden Nutzungsrechte durch den Kunden (z.B. exklusives Verwendungsrecht, vollständige Rechteübertragung), ist dies gesondert im Angebot zu regeln und zu vergüten.
9.3. Eigenwerbung und Referenznutzung
Der Anbieter ist – sofern nicht ausdrücklich widersprochen – berechtigt, die im Auftrag hergestellten Aufnahmen zur Eigenwerbung in analoger oder digitaler Form zu verwenden (z.B. Portfolio auf der Webseite, Social Media, Wettbewerbe), wobei schutzwürdige Interessen des Kunden zu beachten sind. Eine Veröffentlichung vertraulicher oder personenbezogener Daten erfolgt nur mit Einwilligung.
10. Datenschutz, DSGVO-konforme Bilddatenverarbeitung
10.1. Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Bei sämtlichen Flügen und Aufnahmen, insbesondere im Umfeld von Immobilien, belebten Bereichen und Baustellen, werden unter Umständen auch personenbezogene Daten erfasst (z.B. Personenbilder, Kfz-Kennzeichen). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der einschlägigen Datenschutzgesetze.
Soweit auf den Aufnahmen Personen, Kennzeichen oder sonstige identifizierbare Merkmale zu sehen sind, ist der Kunde verpflichtet, vor der Nutzung oder Weitergabe der Aufnahmen die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten und ggf. erforderliche Einwilligungen einzuholen.
10.2. Löschung, Sperrung und Speicherung von Daten
Die erhobenen Bild- und Immobiliendaten sowie alle personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert und verarbeitet, wie es für die Vertragserfüllung, Abrechnung und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Fristen werden diese gelöscht oder anonymisiert. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über zu seiner Person gespeicherte Daten, deren Herkunft und Zweck verlangen.
10.3. Weitergabe und Veröffentlichung von Bildmaterial
Die Weitergabe von durch Drohnen gewonnenen Bild- oder Videodaten an Dritte (insbesondere an Dritte außerhalb des Wirkungsbereichs der Erfüllung, z.B. zu Werbezwecken) ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich sämtliche erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen, Grundstücks- oder Rechteinhaber vor Nutzung und Veröffentlichung der Aufnahmen eingeholt.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die rechtswidrige Veröffentlichung, Weitergabe oder Nutzung von Bild- und Videodaten durch den Kunden.
11. Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Property Releases
11.1. Urheberrechte Dritter und Panoramafreiheit
Der urheberrechtliche Schutz von Gebäuden, Kunstwerken, Architektur und Landschaften ist nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) gilt nur für Aufnahmen von öffentlichen Verkehrswegen, die mit herkömmlicher Technik erreichbar sind. Drohnenaufnahmen aus der Luft, die Perspektiven ermöglichen, die der Allgemeinheit nicht zugänglich sind, unterliegen dem Urheberrecht der Künstler/Architekten.
Der Kunde ist verpflichtet, für urheberrechtlich geschützte Objekte (z.B. moderne Baukunst, Skulpturen) sowie für erkennbar abgebildete Personen nötige Einwilligungen (Model-/Property-Releases) selbst einzuholen.
11.2. Persönlichkeitsrechte und Rechte Dritter
Aufnahmen von Personen, benachbarten Grundstücken, privaten Räumen oder Gebäuden, zu denen keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt, sind nicht gestattet oder dürfen nicht veröffentlicht/vervielfältigt werden, sofern keine Einwilligung der betroffenen Personen oder Eigentümer vorliegt.
Jede Veröffentlichung oder Nutzung von Aufnahmen, die Persönlichkeitsrechte Dritter tangieren, liegt in der Verantwortung des Kunden.
12. Stornierung, Rücktritt, Absage und Ausfallhonorar
Storniert der Kunde einen bereits beauftragten und bestätigten Termin, fallen folgende Stornogebühren an:
bis 7 Werktage vor Leistungsbeginn: kostenfreie Stornierung möglich
bis 2 Werktage vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
kurzfristige Stornierung (weniger als 2 Werktage): 80 % des vereinbarten Honorars
Im Fall von bereits entstandenen Kosten (etwa für Genehmigungen, Reise, Vorbereitung) sind diese vollumfänglich zu ersetzen. Im Fall höherer Gewalt, unvorhersehbarer Wetterveränderungen, behördlicher Absagen oder anderer unvermeidbarer Gründe, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Anzahlungen werden anteilig zurückerstattet.
13. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
13.1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
13.2. Textform, Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, individuelle Vereinbarungen, Nebenabreden oder Vertragsbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
13.3. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, etwaig unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen bzw. dem gewünschten Zweck am nächsten kommen.
